Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pixelshark Media GmbH
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Pixelshark Media GmbH.
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2. Vertragsabschluss
Die Pixelshark Media GmbH erstellt für jede ihrer Dienstleistungen eine individuelle Offerte welche dem Kunden in schriftlicher oder elektronischer Art übermittelt wird. Das in der Offerte enthaltene Angebot ist für die Pixelshark Media GmbH bindend während der im Angebot festgehaltenen Annahmefrist. Bestätigt der Kunde die Annahme der Offerte der Pixelshark Media GmbH innert der festgehaltenen Annahmefrist schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege, wird zwischen dem Kunden und der Pixelshark Media GmbH ein Vertragsverhältnis begründet welches ausschliesslich auf der Offerte und den vorliegenden AGB basiert (Vereinbarter Auftrag). Verstreicht die im Angebot genannte Annahmefrist ungenutzt, ist die Pixelshark Media GmbH nicht mehr an dieses gebunden.
Die Pixelshark Media GmbH ist berechtigt, vom Kunden mündlich oder schriftlich erteilte Auftragsänderungen welche den Offerten-Preis erhöhen anzunehmen und auszuführen. Bestehende allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden durch die Pixelshark Media GmbH nicht akzeptiert und sind dadurch nicht Bestandteil des Vertrages.
Sofern der Kunde durch eine Agentur oder einen Dritten vertreten wird, ist das Angebot inkl. Annahme der AGB durch alle involvierten Parteien zu unterzeichnen. Andernfalls eine entsprechende, den Vertrag vollumfänglich abdeckende, von einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschriebene Vollmacht des Kunden vorliegen muss.
Wird die Auftragsbestätigung durch einen Arbeitnehmer/Mitarbeiter des Kunden (Arbeitgeber) unterzeichnet, so haftet der Kunde vollumfänglich und ausschliesslich für alle sich aus dem Vertrag erwachsenen Rechte und Pflichten. Es liegt nicht im Aufgabenbereich der Pixelshark Media GmbH über die Legitimation der Vertretungsbefugnis eines Arbeitnehmers/Mitarbeiters des Kunden zu befinden. Die Pixelshark Media GmbH darf in gutem Glauben von einer entsprechenden rechtsgültigen Vertretervollmacht ausgehen.
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3. Leistungserbringung durch die Pixelshark Media GmbH
Die Pixelshark Media GmbH vollbringt ihre Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäss den Weisungen des Kunden und unter Einbezug der eigenen Arbeitnehmer oder durch von der Pixelshark Media GmbH beauftragte Drittpersonen. Der Umfang und die Gestaltungsart des Arbeitsergebnisses wird in der Offerte festgehalten.
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4. Honorar und Zahlungskonditionen
Für die von der Pixelshark Media GmbH erbrachten Leistungen hat der Kunde als Gegenleistung das vereinbarte Honorar (Honorar) zu begleichen. Die Höhe des Honorars wird in der Offerte festgelegt und durch deren Annahme durch den Kunden verbindlich vereinbart.
Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a) 50% des Honorars als Vorauszahlung bei Auftragserteilung.
b) 50% des Honorars nach Fertigstellung.
c) Die Pixelshark Media GmbH behält sich das Recht vor, während der Dauer des Vertrages weitere Akontozahlungen zu verlangen.
Sämtliche Rechnungen der Pixelshark Media GmbH sind in jedem Fall innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Kunde befindet sich nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Ab Verzugsdatum kann die Pixelshark Media GmbH Mahnkosten von CHF 30.00 plus Verzugszinsen in der Höhe von 5% verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ist der Kunde mit allfälligen Teilzahlungen im Verzug, steht der Pixelshark Media GmbH das Recht zu, ihre Arbeiten bis zur Leistung der entsprechenden Teilzahlung einzustellen.
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5. Abnahme des Werkes
Nach erstmaliger Ablieferung des Arbeitsergebnisses hat der Kunde das Recht gestalterische Änderungswünsche anzubringen welche von der Pixelshark Media GmbH bis zu einem Aufwand von zwei (2) Stunden kostenlos ausgeführt und nach Überschreitung dieser 2 Stunden mit einem Stundenaufwand von CHF 100.00 separat in Rechnung gestellt werden. Änderungen/Modifikationen können zu Terminanpassungen führen.
Ein Zahlungsrückbehalt durch den Kunden in Hinblick auf Leistungen, welche die Pixelshark Media GmbH im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Bildstil, Designs, Layoutvorschläge, etc.) ist ausgeschlossen. Beanstandungen bezüglich Ausführung werksvertraglicher Leistungen haben innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu erfolgen. Stillschweigen gilt als vollumfängliche Genehmigung des abgelieferten Werkes. Eine Abnahmeverweigerung hinsichtlich künstlerischer Gestaltung ist ausgeschlossen.
Wird die abgelieferte vertragliche Leistung durch den Kunden ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, ist die Pixelshark Media GmbH von jeglicher Rechts- und Sachgewährleistungspflicht sowie Haftung befreit. Im Falle einer Beanstandung durch den Kunden hat die Pixelshark Media GmbH vorrangig das Recht zur Nachbesserung. Erfolgt die Nachbesserung durch die Pixelshark Media GmbH nicht innert der vereinbarten Nachfrist oder bestehen aus Sicht des Kunden weiterhin Mängel, steht dem Kunden das Minderungs- oder Wandelungsrecht nur im Falle von objektiv erheblichen Mängeln, welche das Werk unbrauchbar machen und auf grobes Verschulden von der Pixelshark Media GmbH zurückzuführen sind, zu.
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6. Vertragliche Lieferung / Verzug / Abbruch
Wird betreffend Lieferumfang nichts Abweichendes vereinbart, so besteht dieser aus dem Film in digitaler Form in der zuvor definierten Auflösung und im zuvor definierten Codec.
Alle übrigen Werke werden im individuell vereinbarten Umfang geliefert. Ist für eine vertragliche Leistung kein verbindlicher Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart, liefert die Pixelshark Media GmbH nach Absprache mit dem Kunden. Wird ein vertraglich vereinbarter verbindlicher Termin von der Pixelshark Media GmbH aus einem von ihr zu vertretenden Grund nicht eingehalten, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Der Kunde hat erst nach Verstreichen dieser Nachfrist und nur bei Verschulden von der Pixelshark Media GmbH das Recht, weiterhin an der Erfüllung festzuhalten oder vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde bei Verschulden von der Pixelshark Media GmbH vom Vertrag zurück, schuldet er in jedem Fall die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie allfällige Forderungsansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem Auftrag.
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7. Annulation von Aufträgen
Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag behält sich die Pixelshark Media GmbH das Recht vor, die bei Auftragserteilung erhaltene Vorauszahlung als Pauschalentschädigung zurück zu behalten.
Ist der nachgewiesene Schaden der Pixelshark Media GmbH grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, hält der Kunde die Pixelshark Media GmbH auch im überschiessenden Betrag schadlos.
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8. Haftungsausschluss
Die Pixelshark Media GmbH verpflichtet sich zu einer getreuen und sorgfältigen Ausführung ihrer Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Pixelshark Media GmbH nicht an der Erfüllung Ihrer Leistungen zu hindern und der Pixelshark Media GmbH zur Erfüllung ihrer Leistungen benötigte Informationen, Daten, Räumlichkeiten oder weiterer Ressourcen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflicht).
Die Pixelshark Media GmbH behält sich das Recht vor, entstandene Mehrkosten welche auf die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden zurück zu führen sind in Rechnung zu stellen. Weiter behält sich die Pixelshark Media GmbH das Recht vor, von dem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurück zu treten sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, wobei sich die Pixelshark Media das Recht vorbehält die in Absatz 5. erwähnte Pauschalentschädigung zurück zu behalten und weitere, die Pauschalentschädigung überschiessende Kosten in Rechnung zu stellen.
Jegliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung von der Pixelshark Media GmbH für ihre Leistungen und ihre Arbeitsergebnisse wird vollumfänglich ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.
Die Pixelshark Media GmbH ist von jeglichen Ansprüchen befreit in Fällen, in welchen sich die Leistungserbringung aufgrund unvorhersehbarer und unerwarteter Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereiches von der Pixelshark Media GmbH liegen und auch mit äusserster Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, wie Betriebsunterbrechungen, höhere Gewalt (Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Taifune usw.; Kriege, Revolution, Terrorismus sowie Streiks, Epidemien oder Pandemien), behördliche Massnahmen oder Störungen im Bereich von Leistungserbringern. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschliessend.
In einem solchen Fall können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Der Eintritt eines solchen Ereignisses befreit den Kunden jedoch nicht von seiner Pflicht zur Bezahlung der bis dahin angefallenen Kosten und die darüber hinausgehenden, nachgewiesenen weiteren Kosten.
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9. Urheber-und andere Schutzrechte
Alle bei der Erfüllung des Vereinbarten Auftrags entstandenen Urheber- und allfällige andere Schutzrechte gehören ausschliesslich der Pixelshark Media GmbH. Der Kunde hat jedoch das unübertragbare Recht, die bei Erfüllung des Vereinbarten Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse privat und kommerziell zu nutzen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräusserung der Arbeitsergebnisse an Drittpersonen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Pixelshark Media GmbH zulässig. Eine Veränderung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.
Die Herausgabe von Rohmaterial an den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch unter separater Vergütung vereinbart werden.
Sollten die Parteien in Abweichung von den obenstehenden Bestimmungen betreffend die beschränkte Rechteeinräumung einen sogenannten "Buy-out" oder eine Klausel, welche die Übertragung "sämtlicher Rechte" oder etwas Ähnliches vorsieht, vereinbaren, so ist hiermit jeweils nur die Übertragung sämtlicher durch die Arbeitnehmer der Pixelshark Media GmbH geschaffenen vertragsgegenständlichen Rechte gemeint.
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Sollte der Kunde der Pixelshark Media GmbH besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber der Pixelshark Media GmbH geltend gemacht werden, hält der Kunde die Pixelshark Media GmbH für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.
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10. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Verletzung Rechte Dritter gemäss Absatz 9. verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 9'000.00.
Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Kunden nicht von der Wiederherstellung des gesetzes- resp. rechtskonformen Zustandes. Weitere Schadenersatzansprüche seitens der Pixelshark Media GmbH bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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11. Kundenreferenz
Die Pixelshark Media GmbH erhält vom Kunden das Recht, ihn als Referenz unter Angabe seines Namens und/oder Firmensignets in den von der Pixelshark Media GmbH bezeichneten Plattformen (z.B. Website) zu bezeichnen.
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12. Aufbewahrung
Das Eigentum an den Kopierunterlagen (Negativ, Master usw.) sowie an im Werk nicht verwendeten Bild- und Tonmaterial verbleibt bei der Pixelshark Media GmbH. Die Pixelshark Media GmbH verpflichtet sich, diese Unterlagen noch während 14 Tagen nach Abnahme des Werkes kostenlos und fachgerecht aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist ist die Pixelshark Media GmbH von der Aufbewahrungspflicht befreit und kann diese Kopierunterlagen sowie Daten und Dateien vernichten.
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13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Pixelshark Media GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich in der Stadt Zürich. Die Pixelshark Media GmbH hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen.
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15. Schlussbestimmungen
Diese AGB sind in deutscher und englischer Version erhältlich. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Sprachversionen gilt die deutschsprachige Version als massgebend.
Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen einer Partei berechtigt die andere Partei zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag.
Dieser Vertrag sowie sämtliche gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäfte unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen und völkerrechtlicher Verträge (namentlich des Wiener Kaufrechts).
Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und anderen AGB oder sonstigen allgemeinen Vertrags- oder Lieferbedingungen etc. gehen die vorliegenden AGB den anderen Bestimmungen vor. Dies gilt auch dann, wenn solche anderen Bestimmungen ihrerseits eine Prioritätsklausel enthalten sollten.
Zürich, Januar 2023
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